n einer ruhigen, grünen Wohnstraße von Dorsten-Deuten entsteht hier die Möglichkeit, eine großzügige Doppelhaushälfte auf einem etwa 2.900 m² großen Grundstück zu errichten. Das angebotene Grundstück stellt eine Hälfte des insgesamt rund 5.843 m² großen Gesamtgrundstücks dar. Die zweite Grundstückshälfte kann unabhängig davon separat erworben oder bebaut werden.
Für das Grundstück liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid der Stadt Dorsten vor. Bestätigt wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Doppelhauses mit insgesamt zwei Wohneinheiten, also einer Wohneinheit je Doppelhaushälfte, sowie maximal zwei Vollgeschossen. Zusätzlich wurde die Errichtung von zwei Garagen positiv beschieden. Die geplante Bebauung wurde nach § 34 BauGB geprüft und ausdrücklich befürwortet. Die Stadt bestätigt dabei, dass sich das Vorhaben städtebaulich in die Umgebung einfügt, eine bestehende Baulücke sinnvoll schließt und die Erschließung gesichert ist.
Die angebotene Grundstückshälfte bietet ausreichend Platz für eine großzügige Doppelhaushälfte mit Garage oder Stellplätzen sowie weitläufigen Gartenflächen. Die vorgesehene Bebauung orientiert sich an der vorhandenen Wohnbebauung und lässt gleichzeitig viel Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Die von der Stadt geprüfte Gebäudeposition berücksichtigt die besondere Grundstücksform und wurde ausdrücklich als städtebaulich vertretbar eingestuft.
Die Doppelhaushälfte kann individuell geplant werden – ob klassisch mit Satteldach oder modern mit klarer Formensprache. Großzügige Wohnflächen, Terrassen und Gartenbereiche lassen sich dank der Grundstücksgröße problemlos realisieren. Der vorliegende Bauvorbescheid schafft hierfür bereits eine verlässliche planungsrechtliche Grundlage.
Hinter dem eigentlichen Bauareal schließt sich eine weitläufige Grünfläche an, die im Kaufpreis enthalten ist, aber nicht zwingend mit erworben werden muss. Sie ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, separat erschlossen und kann auf Wunsch geteilt oder als erweiterte Gartenfläche genutzt werden. Eine bauliche Nutzung ist dort nicht vorgesehen.
Das Grundstück bietet damit die seltene Möglichkeit, eine Doppelhaushälfte mit außergewöhnlich großem Grundstück in ruhiger Wohnlage zu realisieren. Durch die flexible Gestaltung der Freiflächen und die bereits bestätigte Bebaubarkeit besteht eine solide Grundlage für die Verwirklichung individueller Wohnwünsche.
















