Baurechtliche Einordnung und Nutzungsmöglichkeiten
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 784 „Gewerbegebiet Riemke-Süd“ der Stadt Bochum. Es ist als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEn) gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die planungsrechtliche Einordnung erfolgt auf Grundlage von § 30 BauGB.
Ziel der Planung ist die Sicherung gewerblicher Bauflächen für Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Handwerk, Dienstleistung sowie Lager und Distribution. Der Ausschluss nicht gewerblicher Nutzungen dient der Konfliktvermeidung mit angrenzenden sensibleren Nutzungen und der langfristigen Sicherung des Standortprofils.
Zulässig sind insbesondere:
•Gewerbliche Produktions- und Verarbeitungsbetriebe
•Lager- und Logistiknutzungen
•Werkstätten und Handwerksbetriebe
•Verwaltungs- und Büroeinheiten im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung
•Verkaufsflächen, sofern sie der eigenen Produktion zugeordnet und untergeordnet sind (z. B. Werksverkauf)
Nicht zulässig sind insbesondere:
•Einzelhandelsbetriebe jeglicher Art
•Gastronomische Betriebe (ausgenommen untergeordnete Imbissnutzungen)
•Vergnügungsstätten, Diskotheken, Spielhallen
•Tankstellen, Fitnessstudios, Sportanlagen
•Soziale, gesundheitliche oder kulturelle Einrichtungen
•Beherbergungsnutzungen sowie Angebote im Bereich sexueller Dienstleistungen
Hinweis zur baulichen Ausnutzung:
Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) oder Gebäudehöhe. Die Ausnutzung des Grundstücks ist daher flexibel und kann im Rahmen der zulässigen Nutzung und unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen und Immissionsschutzvorgaben weitgehend frei geplant werden.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die Angaben zur planungsrechtlichen Einordnung und zu den zulässigen Nutzungen basieren auf dem derzeit gültigen Bebauungsplan sowie auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Stand der städtischen Bauleitplanung. Eine abschließende Beurteilung der Bebaubarkeit kann jedoch nur durch eine konkrete Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.






