BLOG BGH Urteil Eigenbedarf SLS Immobilienpartner

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Neue Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Eigenbedarfskündigung sorgen aktuell für viel Aufmerksamkeit am Immobilienmarkt. Während die öffentliche Debatte häufig den Mieterschutz in den Vordergrund stellt, lohnt sich für Investoren ein differenzierter Blick. Denn die Rechtsprechung schafft vor allem eines: mehr Klarheit und bessere Planbarkeit. Für Kapitalanleger, die strategisch denken und langfristig kalkulieren, eröffnen sich dadurch konkrete Chancen bei Ankauf, Entwicklung und Exit. Entscheidend ist, die Spielregeln zu kennen – und richtig zu nutzen.


Mehr Rechtssicherheit schafft bessere Investitionsentscheidungen

Die aktuellen BGH-Urteile bestätigen: Eigenbedarf bleibt ein zulässiges und wirksames Instrument – sofern er sauber begründet ist. Für Investoren bedeutet das keine Einschränkung, sondern klare Leitplanken. Wer strukturiert plant, kann heute realistischer einschätzen, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Eigennutzung oder Neupositionierung einer Immobilie möglich ist. Diese Rechtssicherheit macht Investitionen kalkulierbarer und reduziert spätere Überraschungen.


Sperrfristen als strategischer Vorteil für langfristige Anleger

Die Klarstellung des BGH zur Kündigungssperrfrist bei umgewandelten Wohnungen wirkt auf den ersten Blick restriktiv. Tatsächlich stärkt sie jedoch Investoren, die langfristig und wertorientiert agieren. Längere Sperrfristen führen zu stabileren Mietverhältnissen, planbaren Cashflows und einer klaren Trennung zwischen Bestands- und Entwicklungsstrategie. Wer heute vermietete Wohnungen ankauft, weiß genau, mit welchem Zeithorizont zu rechnen ist – ein Vorteil gegenüber früheren Grauzonen.


Eigenbedarf und Umbau: Neue Spielräume für Entwicklungskonzepte

Besonders interessant für Investoren ist die Bestätigung des BGH, dass Eigenbedarf auch im Zusammenhang mit Umbau- oder Sanierungsabsichten bestehen kann. Damit wird anerkannt, dass Immobilienentwicklung Teil legitimer Nutzungskonzepte ist. Wer eine Wohnung selbst nutzen möchte, um sie substanziell zu modernisieren oder neu auszurichten, kann Eigenbedarf geltend machen – vorausgesetzt, das Konzept ist schlüssig. Das eröffnet zusätzliche Optionen für Value-Add-Strategien, ohne rechtliche Graubereiche zu betreten.


Marktchancen durch realistische Kalkulation

Die neue Rechtsprechung sorgt dafür, dass Preise, Erwartungen und Strategien stärker zusammenrücken. Für professionelle Investoren ist das ein Vorteil: Unrealistische Annahmen verlieren an Bedeutung, während solide Kalkulationen an Gewicht gewinnen. Gerade vermietete Immobilien werden wieder stärker als stabile Investmentprodukte bewertet – mit Entwicklungspotenzial, aber ohne kurzfristige Spekulation. Das stärkt seriöse Marktteilnehmer und schafft Chancen bei gezielten Ankäufen.


Professionelle Vorbereitung wird zum Wettbewerbsvorteil

Was sich verändert hat, ist nicht die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung, sondern der Anspruch an ihre Vorbereitung. Investoren, die Mietverhältnisse, Sperrfristen und Nutzungskonzepte frühzeitig prüfen, verschaffen sich einen klaren Vorsprung. Eine fundierte Due Diligence ist heute kein Kostenfaktor, sondern ein strategischer Hebel, um Risiken zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen.


Fazit

Die aktuellen BGH-Urteile zur Eigenbedarfskündigung sind keine Investitionsbremse, sondern ein Signal für mehr Struktur und Fairness am Markt. Für Investoren eröffnen sich klare Chancen: bessere Planbarkeit, stabile Cashflows und rechtssichere Entwicklungsperspektiven. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und professionell nutzt, kann auch in vermieteten Beständen nachhaltig Werte schaffen.
Unser Fazit: Chancen entstehen dort, wo Klarheit herrscht – und genau diese Klarheit liefert die neue Rechtsprechung.